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Medizinische Versorgung nach SGB V §37 Häusliche Krankenpflege (Kostenträger sind die Krankenkassen)

  • Versorgung von Wunden

  • Richten von Medikamenten / Verabreichen von Medikamenten

  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ Binden von Kompressionsverbänden

  • Blutzuckermessung / Blutdruckmessung

  • Legen, Versorgen und Wechseln von Kathetern

  • Stomabehandlungen

  • Legen/ Wechseln von Magensonden

  • Versorgung von Einläufen

  • Anhängen von Infusionen


Haushaltshilfe nach SGB V §38 (Kostenträger sind die Krankenkassen)

  • Versorgung nach Krankenhausaufenthalt

  • Hilfe nach einer Rehabilitationsbehandlung

  • Entlastung während einer Schwangerschaft oder auch nach der Entbindung

  • Putzen der Räumlichkeiten

  • Waschen und Wechseln von Wäsche

  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten

  • Hüten und Beaufsichtigen von Kindern

Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 (Kostenträger sind  die Pflegekassen)

  • Versorgung der  Pflegebedürftigen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson

  • Anpassen der Pflege ganz speziell nach Ihren Wünschen

  • UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.

zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI §45b (Kostenträger sind die Pflegekassen)

  • weitere Leistung neben den Pflegesachleistungen / Pflegegeld

  • für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz)

  • Entlastung von Angehörigen durch Beaufsichtigen

  • Vorlesen von Lieblingsbüchern, Zeitschriften oder Zeitungen

  • Spazieren gehen

  • UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.

Pflegekontrollbesuche nach SGB XI §37.3 (Kostenträger sind die Pflegekassen)

  • Wenn Pflegebedürftiger durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt wird

  • Kontrolle durch zugelassene Pflegedienste, ob die Pflege gesichert ist

  • bei Pflegegrad 1, 2 und 3 HALBJÄHRLICH

  • bei Pflegegrad 4 und 5  VIERTELJÄHRLICH

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Vereinfachung der Pflege

  • monatlich können bis zu 40€ mit den Pflegekassen abgerechnet werden

  • Fordern von Hilfsgeräten wie z.B. Messgeräte, Sehhilfen oder auch das Pflegebett

  • Verbesserung des Wohnumfeldes (gesonderter Antrag)

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.

Kontakt
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Service, auf den Sie sich verlassen können

Bei Pflegedienst-kathri bieten wir all unseren Patienten professionelle/n, zuverlässige/n 24-Stunden-Pflege an. Unsere medizinischen Hauspflegedienstleistungen berücksichtigen all Ihre spezifischen Wünsche und Anforderungen und garantieren individuelle Betreuung. Wie spät es auch sein mag, unsere zugelassenen Pflegekräfte kümmern sich immer gerne um Ihre medizinischen Bedürfnisse.

Dienstleistungen: Dienstleistungen
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