top of page
Grundpflege nach SGB XI §36 (Kostenträger sind Pflegekassen, Sozialämter oder Privatzahler
- Hilfestellung bei der Körperpflege
Duschen und Baden
An- und Auskleiden
Hautpflege
Kochen und das Anreichen von Mahlzeiten
Reinigung der Wohnung/ Wäsche waschen und bügeln
Hilfe beim Toilettengang
Einkaufen oder Besorgungen
Beheizen der Räume
Medizinische Versorgung nach SGB V §37 Häusliche Krankenpflege (Kostenträger sind die Krankenkassen)
Versorgung von Wunden
Richten von Medikamenten / Verabreichen von Medikamenten
Anziehen von Kompressionsstrümpfen/ Binden von Kompressionsverbänden
Blutzuckermessung / Blutdruckmessung
Legen, Versorgen und Wechseln von Kathetern
Stomabehandlungen
Legen/ Wechseln von Magensonden
Versorgung von Einläufen
Anhängen von Infusionen
Haushaltshilfe nach SGB V §38 (Kostenträger sind die Krankenkassen)
Versorgung nach Krankenhausaufenthalt
Hilfe nach einer Rehabilitationsbehandlung
Entlastung während einer Schwangerschaft oder auch nach der Entbindung
Putzen der Räumlichkeiten
Waschen und Wechseln von Wäsche
Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
Hüten und Beaufsichtigen von Kindern
Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 (Kostenträger sind die Pflegekassen)
Versorgung der Pflegebedürftigen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Anpassen der Pflege ganz speziell nach Ihren Wünschen
UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.
zusätzliche Betreuungsleistungen nach SGB XI §45b (Kostenträger sind die Pflegekassen)
weitere Leistung neben den Pflegesachleistungen / Pflegegeld
für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz)
Entlastung von Angehörigen durch Beaufsichtigen
Vorlesen von Lieblingsbüchern, Zeitschriften oder Zeitungen
Spazieren gehen
UND VIELE WEITERE LEISTUNGEN
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Bedarf.
Pflegekontrollbesuche nach SGB XI §37.3 (Kostenträger sind die Pflegekassen)
Wenn Pflegebedürftiger durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt wird
Kontrolle durch zugelassene Pflegedienste, ob die Pflege gesichert ist
bei Pflegegrad 1, 2 und 3 HALBJÄHRLICH
bei Pflegegrad 4 und 5 VIERTELJÄHRLICH
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Vereinfachung der Pflege
monatlich können bis zu 40€ mit den Pflegekassen abgerechnet werden
Fordern von Hilfsgeräten wie z.B. Messgeräte, Sehhilfen oder auch das Pflegebett
Verbesserung des Wohnumfeldes (gesonderter Antrag)
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne hierzu.

Service, auf den Sie sich verlassen können
Bei Pflegedienst-kathri bieten wir all unseren Patienten professionelle/n, zuverlässige/n 24-Stunden-Pflege an. Unsere medizinischen Hauspflegedienstleistungen berücksichtigen all Ihre spezifischen Wünsche und Anforderungen und garantieren individuelle Betreuung. Wie spät es auch sein mag, unsere zugelassenen Pflegekräfte kümmern sich immer gerne um Ihre medizinischen Bedürfnisse.
Dienstleistungen: Dienstleistungen
bottom of page

